Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Geschäftsverhältnis vertraglich geregelt?

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Alle Aspekte der Geschäftsbeziehung zwischen Gebäudeeigentümer und Sundust sind im Dachnutzungsvertrag geregelt.

Können Sie den Vertrag vorzeitig beenden?

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Ja. Sie können die Solaranlage jedes Jahr zu ihrem vertraglich definierten Restwert von Sundust kaufen. So können Sie das Vertragsverhältnis mit uns jederzeit zu fairen und bei Vertragsbeginn festgelegten Konditionen beenden.

Was geschieht, wenn eine Dachsanierung nötig ist?

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Die Solaranlage wird nur gebaut, wenn für die nächsten 25 Jahre kein vorhersehbarer Sanierungsbedarf besteht. Falls dennoch eine Dachsanierung nötig wird, organisieren wir nach gegenseitiger Absprache die Demontage und erneute Montage der Solaranlage. Die Kosten dazu werden vom Gebäudeeigentümer getragen.

Was geschieht, wenn wegen der Solaranlage ein Schaden am Gebäude entsteht?

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Sollte durch die Solaranlage ein Schaden entstehen, haften das Installationsunternehmen und Sundust dafür. Die Unternehmen verfügen über entsprechende Haftpflichtversicherungen.

Was geschieht, wenn Sie das Gebäude verkaufen?

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Bei Verkauf des Gebäudes bleibt die Solaranlage im Besitz von Sundust (falls Sie die Solaranlage nicht zuvor kaufen). Der bestehende Dachnutzungsvertrag geht über auf den neuen Besitzer.

Was geschieht, wenn durch die Anlage ein Schaden entsteht, der zu einem Betriebsausfall führt (z.B. Unterbruch der Stromversorgung und Produktionsausfall)?

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Unsere Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis 5 Mio. CHF. Zusätzlich sind Nutzungsausfälle mit bis 500'000 CHF pro Schadensereignis gedeckt, welche durch unsere Anlagen oder Arbeiten verursacht werden (z.B. durch Explosion oder Feuer).

Sind noch Fragen offen? Kontaktiere uns via E-mail auf info@joinsundust.com