Alle Aspekte der Geschäftsbeziehung zwischen Gebäudeeigentümer und Sundust sind im Dachnutzungsvertrag geregelt.
Ja. Sie können die Solaranlage jedes Jahr zu ihrem vertraglich definierten Restwert von Sundust kaufen. So können Sie das Vertragsverhältnis mit uns jederzeit zu fairen und bei Vertragsbeginn festgelegten Konditionen beenden.
Die Solaranlage wird nur gebaut, wenn für die nächsten 25 Jahre kein vorhersehbarer Sanierungsbedarf besteht. Falls dennoch eine Dachsanierung nötig wird, organisieren wir nach gegenseitiger Absprache die Demontage und erneute Montage der Solaranlage. Die Kosten dazu werden vom Gebäudeeigentümer getragen.
Sollte durch die Solaranlage ein Schaden entstehen, haften das Installationsunternehmen und Sundust dafür. Die Unternehmen verfügen über entsprechende Haftpflichtversicherungen.
Bei Verkauf des Gebäudes bleibt die Solaranlage im Besitz von Sundust (falls Sie die Solaranlage nicht zuvor kaufen). Der bestehende Dachnutzungsvertrag geht über auf den neuen Besitzer.
Unsere Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis 5 Mio. CHF. Zusätzlich sind Nutzungsausfälle mit bis 500'000 CHF pro Schadensereignis gedeckt, welche durch unsere Anlagen oder Arbeiten verursacht werden (z.B. durch Explosion oder Feuer).