LEG Teilnahme
Wir laden Sie ein, einer LEG von Sundust beizutreten. Sie erhalten damit Strom aus Solaranlagen in Ihrer Gemeinde, die von Sundust betrieben werden. Wir planen aktuell LEG in folgenden Gemeinden:
Kanton Aargau: Mägenwil, Schinznach, Wohlenschwil, Rothrist, Oberflachs, Niederwil, Zeinigen, Sins
Kanton Zürich: Winterthur, Fällanden
Kanton Solothurn: Gretzenbach
Kanton Waadt: Puidoux
Nein. Ihr Anschluss, Ihr Zähler und Ihre Versorgungssicherheit bleiben unverändert: Physikalisch fliesst derselbe Strom durch dieselbe Leitung wie heute. Die LEG ist eine Abrechnungsgemeinschaft, kein zweites Stromnetz.
Sie bleiben in der Grundversorgung Ihres Verteilnetzbetreibers und behalten Ihren gesetzlichen Anspruch darauf. Reicht der Lokalstrom einmal nicht – nachts, im Winter, bei Spitzenlast – liefert Ihr Netzbetreiber die Differenz automatisch. Sie merken davon nichts.
Es gibt keine Mitgliedschaft, keine Genossenschaftsanteile, keine Nachschusspflicht und keine Haftung. Bei einer Störung ist weiterhin Ihr Netzbetreiber zuständig. Was sich ändert, ist eine zusätzliche Position auf Ihrer Stromrechnung – und der tiefere Betrag darunter.
Einen Haken gibt es nicht. Ein Geschäftsmodell gibt es sehr wohl – und wir legen es offen.
Sundust finanziert, baut und betreibt die Solaranlagen. Ohne LEG müssten wir den Strom zum Rückliefertarif ins Netz einspeisen – das ist der tiefste Preis, den es für Solarstrom gibt. Verkaufen wir denselben Strom stattdessen direkt an Sie, lösen wir mehr, und Sie zahlen trotzdem weniger als heute. Beide Seiten profitieren.
Möglich macht das der gesetzliche Rabatt auf den Netznutzungstarif. Weil der Solarstrom nur wenige hundert Meter zurücklegt, belastet er das übergeordnete Netz kaum – und dieser eingesparte Netzaufwand wird als Rabatt weitergegeben. Diesen Vorteil teilen wir mit Ihnen.
Wir verdienen also nicht an Ihnen, sondern mit Ihnen. Deshalb sind Beitritt, Einrichtung, Abrechnung und Betrieb für Sie kostenlos: keine Grundgebühr, keine Anschlusskosten, keine versteckten Positionen.
Ja. Sie verlassen die Grundversorgung zu keinem Zeitpunkt. Die Teilnahme an einer LEG ist kein Lieferantenwechsel und kein Marktzutritt. Beim Austritt fällt schlicht die Position «Solarstrom» weg. Ihr Netzbetreiber liefert wieder 100 % zum regulären Grundversorgungstarif – ohne dass Sie etwas beantragen müssen.
Bei einem Rücktritt aus der LEG sind Sie nicht schlechter gestellt. Grundversorgungstarife sind reguliert, für alle Kundinnen und Kunden derselben Verbrauchsgruppe gleich und werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom überwacht. Ihr Netzbetreiber darf Rückkehrer weder schlechter stellen noch anders abrechnen.
Der Austritt ist mit einer Frist von vier Monaten auf Monatsende jederzeit möglich, kostenlos und formlos – eine E-Mail an uns genügt.
Nein. Sie bleiben Kundin oder Kunde Ihres bisherigen Energieversorgers und erhalten weiterhin eine einzige Stromrechnung von ihm. Der Solarstrom erscheint darauf als zusätzliche Position.
Nein. Genau das ist der Sinn einer LEG: Sie beziehen Solarstrom aus Anlagen in Ihrer Gemeinde, ohne selbst zu investieren. Auch Mieterinnen und Mieter können teilnehmen, sofern sie einen eigenen Stromzähler haben.
Nein. Es sind keine baulichen Massnahmen nötig. Erforderlich ist einzig ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Ist noch keines vorhanden, tauscht Ihr Verteilnetzbetreiber den Zähler im Rahmen des gesetzlichen Rollouts aus.
Nichts. Beitritt, Einrichtung, Messung, Abrechnung und Betrieb sind für Sie kostenlos. Sie bezahlen ausschliesslich den Strom, den Sie beziehen – und dafür weniger als heute.
Die Ersparnis hängt von Ihrem Verbrauch, Ihrem Lastprofil und Ihrem heutigen Tarif ab. Massgeblich ist der Rabatt auf den Netznutzungstarif für den bezogenen Solarstrom sowie unser Solarstrompreis.
Dann beziehen Sie Strom wie bisher von Ihrem Verteilnetzbetreiber. Der Wechsel geschieht automatisch und unbemerkt; es gibt keine Unterbrüche und keinen Handlungsbedarf Ihrerseits.
Ja. Unternehmen sind ausdrücklich willkommen, vom Büro bis zum Produktionsbetrieb. Gerade Betriebe mit hohem Tagverbrauch profitieren überdurchschnittlich. Sind Sie bereits am freien Markt, prüfen wir individuell, wie sich die LEG in Ihre Beschaffung einfügt.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch lässt sich mit einer LEG kombinieren: Der ZEV deckt zuerst den Verbrauch im eigenen Gebäude, die LEG kommt für den verbleibenden Bezug hinzu. Wir prüfen Ihre bestehende Konstellation und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Liegenschaft die Voraussetzungen erfüllt – Gemeinde, Netzgebiet, Netzebene und Messsystem. Anschliessend erhalten Sie unseren LEG-Vertrag zur Unterzeichnung. Erst wenn Sie zusagen, melden wir Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber an. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet.